Es kommt immer wieder vor, dass Zahlungsaufforderungen verschiedener Einrichtungen oder vermeintlicher Registerstellen an unsere Mandaten versendet werden. Solche Schreiben können rechtsgrundlos sein. Daher sollten sie sorgfältig geprüft und nicht voreilig, auch nicht in der Hektik des Alltag, bezahlt werden. Nicht selten ist man erst durch die Zahlung an einen Vertrag gebunden.
Auch die Inkassoforderungen sollten sorgfältig geprüft werden, denn es können immer wieder versehentliche „Fehlerteufel“ vorliegen. Wir prüfen derartige Forderungen sorgfältig auf ihre Richtigkeit und entdecken dabei immer wieder Fehlerquellen. Wir helfen Ihnen bei Ihrer Prüfung, denn Sie müssen die Forderung nur bezahlen, wenn sie tatsächlich gerechtfertigt ist.
Manche Forderungsschreiben an unsere Mandanten sind nicht plausibel. Die Gründe können unterschiedlich sein. Es kommt vor, dass sie nicht zuzuordnen oder einfach rechtgrundlos gestellt worden sind. Neben der Hauptforderung sind auch Inkassokosten bedeutsam und müssen sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach geprüft werden. Das gilt auch für die Mahnkosten und die Verzugszinsen.
Relevant ist auch die Verjährung einer Forderung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Bei Urteilen oder Vollstreckungsbescheiden liegt der Sachverhalt anders. Die Vollstreckungsmöglichkeit besteht 30 Jahre. Daher lohnt es sich, die Forderung genau zu prüfen!